DAS ÄRZTEHAUS VOERDE

Kennen Sie schon unser Hausarztprogramm?


Mit dem Hausarztprogramm (oder auch „Hausarztzentrierte Versorgung (HVZ)“ genannt) wird unser Ärzte-Team zum ersten Ansprechpartner und persönlichen Begleiter rund um die Gesundheit für unsere Patientinnen und Patienten.

  • Wir koordinieren die gesamte medizinische Versorgung unserer Patienten, sammeln Facharztberichte und können somit falsche Diagnostik oder Doppeluntersuchungen vermeiden.
  • Unser Hausärzte-Team bildet sich regelmäßig bezüglich hausarzttypischer Behandlungsfelder fort. Unsere Patienten erhalten somit eine qualitative Behandlung nach aktuellem medizinischem Stand. 
  • Durch den geringeren Verwaltungsaufwand für uns als Hausärztezentrum entstehen Zeitreserven, die unseren Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringen.

Wichtige Fragen zum Hausarztprogramm für unsere Patienten:

1Können Kinder und Jugendliche am Hausarztprogramm teilnehmen?
Ja. Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am Hausarztprogramm teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Hausarzt aus, der die Versorgung koordiniert.
2Wo kann ich mich in das Hausarztprogramm einschreiben?
Wenn Sie Interesse an unserem Hausarztprogramm haben, sprechen Sie uns bitte an. Sie können sich direkt in unserem Hausärztezentrum in die Hausarztzentrierte Versorgung (HVZ) einschreiben.
3Wie erfolgt die Einschreibung?
Vor Erklärung seiner Ihrer Teilnahme am Hausarztprogramm werden Sie aufgefordert, sich die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und zum Datenschutz sorgfältig durchzulesen. Anschließend unterschreiben Sie die „Teilnahme-und Einwilligungserklärung Versicherte“ und den ausarztzentrierte Versorgung-Beleg. Das Original der Teilnahme- und Einwilligungserklärung erhält der Patient. Der Durchschlag verbleibt in der Patientenakte in unserem Ärztehaus und muss dort mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
4Entstehen mir als Patienten zusätzliche Kosten durch die Teilnahme am Hausarztprogramm?
Nein. Für Sie entstehen durch die Teilnahme am Hausarztprogramm keine Kosten.
5Sind für Patienten, die nicht teilnehmen wollen, Einschränkungen zu befürchten?
Nein. Die Versorgung von Patienten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelversorgung. Unser Hausärzte-Team behandelt die Patienten wie gewohnt und rechnet die entsprechenden Leistungen über die Krankenversicherung ab.
6Wie trägt der HVZ-Vertrag zu einer besseren medizinischen Versorgung bei?
Der Vertrag setzt hierzu auf mehreren Ebenen an:
  • Apparative Mindestausstattung der HVZ-Praxen (Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1-Bestimmung);
  • Nachweis von Qualifikationen wie z.B.Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind Teilnahmevoraussetzungfür HVZ-Hausärzte;
  • Festlegung von Qualitätszielen (z.B. Grippeimpfung);
  • Aktive Unterstützung der DMP;
  • Fortbildungsverpflichtungen für HVZ-Hausärzte;
  • Verpflichtende Teilnahme an Qualitätszirkeln;
  • Verpflichtung zur Behandlung von Patienten nach evidenzbasierten Leitlinien.
Für den Patienten ergeben sich keine Nachteile.
7Welche Teilnahmebedingungen müssen Sie bei der Einschreibung erfüllen?
Um am Hausarztprogramm teilnehmen zu können, sind ein Wohnsitz in der Krankenversicherungs-Region des Hausarztes und eine gültige Mitgliedschaft bei der jeweiligen, teilnehmenden Krankenkasse unbedingt erforderlich. Mit ihrer Teilnahme binden Sie sich für mindestens 12 Monate an ihren gewählten HVZ-Hausarzt. Während dieser Zeit dürfen Fachärzte nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte sowie Notfälle).
8Wie sieht es aus, wenn ich den Hausarzt wechseln möchte?
Arztwechsel sind nur aus wichtigem Grund vor Ablauf der 12 Monate zulässig (z. B. Umzug, nachhaltig gestörtes Arzt - Patienten - Verhältnis).

Kurze Checkliste für Ihre Entscheidung als Patient:

  • Teilnahme: In einen Hausarzttarif dürfen Sie sich einschreiben, wenn Sie 18 Jahre alt sind.
  • Dauer: Sie erklären die Teilnahme für mindestens ein Jahr. Sie willigen ein, dass Ihre Patientendaten gespeichert werden. Außerdem dürfen die Ärzte, die Sie behandeln, die Daten austauschen.
  • Fachärzte: Sie verpflichten sich, nur dann zu einem Spezialisten zu gehen, wenn der HVZ-Hausarzt Sie dorthin überweist. Viele gesetzlich Versicherte kennen dies. Denn oft werden Fachärzte gar nicht tätig, wenn keine Überweisung vom Hausarzt vorliegt. Lassen Sie sich von einem Facharzt behandeln, so sind Sie verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass Sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.

    Wichtig für Sie: Zahnarzt. Augen- und Frauenärzte können Sie jederzeit ohne Überweisung aufsuchen, auch ohne Ihren HVZ-Hausarzt zu informieren.

  • Notfall: Bei akuten Beschwerden müssen Sie natürlich nicht zu Ihrem HVZ-Hausarzt gehen. Hat unsere Praxis geschlossen – nachts oder am Wochenende – sind Sie frei, zu jedem Arzt Ihrer Wahl zu gehen. In der Regel teilen Ärzte ¬ihren Patienten mit, wer die Vertretung übernimmt.
  • Krankenhaus: Sie sind verpflichtet, eine Krankenhausbehandlung nur auf Verordnung Ihres HVZ-Hausarztes oder aber der mitbehandelnden Fachärzte in Anspruch zu nehmen. In Notfällen können Sie sich selbstverständlich jederzeit im Krankenhaus behandeln lassen.

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